Kursteilnahmebedingungen

Schulordnung

Regelungen zur Teilnahme an Fremdsprachenkursen in der Sprachschule JAGO. 

AUSZUG AUS DER SCHULORDNUNG DER SPRACHSCHULE JAGO

  1. Es wird von der Schule Folgendes gewährleistet:
    • Durchführung der Fremdsprachenkurse laut Lehrplan für die entsprechende Altersgruppe oder Fremdsprachenkompetenzstufe (Lehrpläne liegen zur Einsicht im Sekretariat der Schule aus),
    • Ausgebildete und erfahrene polnische sowie ausländische Lehrkräfte (Muttersprachler),
    • Bewertung und ständige Kontrolle des Lehrprozesses durch:
      • kontinuierliches Monitoring der Lehrkräfte durch JAGO-eigenen Methodiker (Hospitationen),
      • Teilnahme der Lehrkräfte an Workshops und Schulungen,
      • End- und Zwischenbewertungen,
      • ausführliche Berichte zur Beschreibung des Lernprozesses samt Einzelnoten;
    • Möglichkeit unsere üppig ausgestattete Schulbibliothek zu nutzen,
    • Möglichkeit die Lehrbücher und sonstige didaktische Unterlagen über unser Büro einzukaufen,
    • safe and healthy learning environment in modern and well-equipped classrooms,
    • Sichere und hygienische Lernbedingungen in modern ausgestatteten Unterrichtsräumen, namentliche Abschlusszertifikate zur Beförderung in die nächsthöhere Fremdsprachenkompetenzstufen.
  2. Die Schule ist berechtigt, im Laufe des Schuljahres aus organisatorischen oder von der Schule unabhängigen Gründen die Lehrkraft, die den Sprachkurs leitet, zu wechseln.
  3.  Die Schule betreut die minderjährigen Personen während des geführten Unterrichts nur auf dem Gelände unserer Einrichtung.
  4. Die Kursteilnehmer verpflichten sich, die Zahlungstermine der jeweiligen, im Vertrag vereinbarten Raten einzuhalten, die Lehrbücher zu erwerben (falls die Lehrbücher im Rahmen der Aktion nicht zur Verfügung gestellt werden), regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, den Anweisungen der Lehrkraft Folge zu leisten und ihr Benehmen entsprechend den sozialen Normen zu gestalten.
  5. Im Falle des Verstoßes gegen eine der Bestimmungen von Punkt 4 ist die Schule berechtigt, den Teilnehmer von der Kursteilnehmerliste unverzüglich zu streichen.
  6. Die Abwesenheit der Kursteilnehmer vom Unterricht entbindet sie nicht von der Entrichtung der Gebühren für diesen Unterricht.
  7. Die Kursteilnehmer können aus berechtigten Gründen nach den separat festgelegten Voraussetzungen, die in voller Fassung in der Schulordnung der Sprachschule JAGO enthalten sind, auf den Kurs verzichten.

    (Vollständige Schulordnung liegt zur Einsicht im Sekretariat der Schule aus)

 

JAGO-Kindergarten mit Fremdsprachenförderung

Kindergarten mit Fremdsprachenförderung

JAGO-Kindergarten mit Fremdsprachenförderung

Wollen Sie, dass Ihr Kind bereits ab dem frühesten Alter Fremdsprachen lernt? Der Nichtöffentliche Kindergarten mit Fremdsprachenförderung „Nad Strumykiem“ ist ein Ort, an dem wir dafür Sorge tragen, dass Ihr Kind die in den späteren Entwicklungsstufen erforderlichen Kompetenzen erwerben kann.

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